Die Sachkundeprüfung 34a:
Alle wichtigen Details zum Thema

Im Zusammenhang mit dem Schutz von Personen und der entsprechenden Ausbildung ist immer wieder von der Sachkundeprüfung 34a die Rede. Sie bildet in gewisser Weise die Basis für alle weiteren Schritte. Aber: Worum handelt es sich bei dieser Prüfung eigentlich genau? Und wie kann man sich am besten auf die Sachkundeprüfung 34a vorbereiten?

Die folgenden Abschnitte zeigen unter anderem auf, wie diese wichtige Prüfung abläuft, was beachtet werden sollte und welche Inhalte behandelt werden. Zudem lassen sich hier einige hilfreiche Tipps für eine optimale Vorbereitung nachlesen.

Der Originaltext des Paragrafen zeigt zweifelsfrei auf, an wen sich die entsprechenden Inhalte und Vorgaben richten. Hier heißt es direkt zu Beginn: „Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.“ Und damit diese Erlaubnis überhaupt erst offiziell erteilt werden kann, braucht es die Sachkundeprüfung, basierend auf dem Paragrafen 34a.

Wozu braucht man überhaupt die Sachkundeprüfung nach §34a?

Wie bereits erwähnt (und wie auch im §34 a festgehalten) werden Menschen, die im Bereich Sicherheit arbeiten und hier für den Schutz von Menschen und Eigentum verantwortlich sind, mit den Inhalten des Paragrafen 34a konfrontiert.

Welche Punkte in diesem Zusammenhang genau wichtig werden, wird über den Inhalt des Paragrafen festgehalten. Die Vorgaben, die hierbei eine Rolle spielen, sind strikt standardisiert, sodass jederzeit ein hohes Maß an Sicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden kann. Kein Unternehmen bzw. keine Sicherheitsfirma und kein Security-Anbieter kann dabei individuell oder „nach Bauchgefühl“ vorgehen.

Wurde die Prüfung, basierend auf dem Paragrafen 34a, bestanden, ist die betreffende Person dazu berechtigt, im Sicherheitsgewerbe bzw. im Bereich Bewachung zu arbeiten. Als „Beweis“ hierfür bekommt sie den sogenannten „Security Schein“ überreicht.


Wer ist eigentlich dazu verpflichtet, die Sachkundeprüfung nach §34a abzulegen?

Auch hier sind die Vorgaben klar geregelt… obwohl es auch die ein oder andere Ausnahme (s. u.) gibt. Generell richtet sich die Sachkundeprüfung an Menschen, die im Bereich des Bewachungsgewerbes tätig sind. Doch welche Tätigkeitsbereiche sind eigentlich genau betroffen? Wer muss einen Sachkundenachweis nach §34a ablegen? Die folgende Übersicht verschafft Klarheit. Fragen zu Vorgaben und Co. beantworten aber auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Wer im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollen durchführt und/ oder dazu berechtigt ist, Hausrecht durchzusetzen, muss eine Sachkundeprüfung ablegen. Ebenso wie diejenigen, die…

  • mit ihrer Arbeit vor Ladendiebstahl schützen sollen. Hierzu gehören unter anderem Türsteher und Detektive.​
  • Einlasskontrollen in Discos oder Bars durchführen
  • Asyleinrichtungen bewachen
  • Großveranstaltungen schützen und hier in leitender Position tätig sind.


Hierbei werden nicht nur die betroffenen Personen selbst, sondern auch deren Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Denn: Die jeweiligen Unternehmer müssen Sorge dafür tragen, dass keiner ihrer Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen in einem Bereich eingesetzt wird, in dem eigentlich eine Prüfung erforderlich wäre, diese aber nicht vorgewiesen werden kann.

Gibt es auch Ausnahmen?

Ja, auch mit Hinblick auf die Sachkundeprüfung nach §34a gibt es Ausnahmen. Das bedeutet: Nicht jeder, der in einem der oben genannten Bereiche arbeitet, muss zwangsläufig eine Prüfung abgelegt haben. Die klassischsten Ausnahmen beziehen sich auf die folgenden Personengruppen:

  • Wer zum Beispiel durch ein Prüfungszeugnis belegen kann, dass er einen bestimmten Abschluss (zum Beispiel eine Laufbahnprüfung beim Bundesgrenzschutz) erworben hat, kann von der Sachkundeprüfung befreit werden. Auch Fachkräfte für Schutz und Sicherheit müssen keine Prüfung ablegen. Die Liste an befreiten Personen ist noch etwas länger. Die IHK hilft hier gern weiter, wenn es darum geht, herauszufinden, ob im individuellen Fall eine Prüfung nach 34a abgelegt werden muss oder nicht.
  • Befreit sind auch diejenigen, die zum Stichtag am 01.01.2003 für mindestens drei Jahre Tätigkeiten durchgeführt haben, die unter § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung aufgeführt sind. Wichtig ist, dass die entsprechenden Tätigkeiten auch wirklich drei Jahre am Stück durchgeführt wurden und es zu keinen Unterbrechungen kam.

Wer kann den Sicherheitsschein erwerben?

Grundsätzlich gilt: Wer es schafft, die Prüfung rund um den Paragrafen 34a zu absolvieren, hat sowohl fachlich als auch menschlich überzeugt. Der Sicherheitsschein, der genau das belegt, wird in den verschiedenen Bundesländern von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt. Die folgenden Voraussetzungen gelten als Basis, wenn es darum geht, sich grundsätzlich für eine Prüfung anzumelden.

  1. Diejenigen, die den Sicherheitsschein erwerben möchten, müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  2. Sie müssen deutsch in Wort und Schrift verstehen.
  3. Das Führungszeugnis muss einwandfrei sein.

Kurz: Die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um sich generell für die Prüfung anzumelden, sind nicht hoch. Vielleicht führt auch genau das dazu, dass immer mehr Menschen den eigentlichen Test unterschätzen… und dementsprechend durchfallen.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass es natürlich durchaus möglich ist, sich eingehend auf die Prüfung nach 34a vorzubereiten und so die eigenen Chancen zu verbessern. Hier heißt es „üben, üben, üben“.

Die Sachkundeprüfung nach §34a – so läuft sie ab

Wer sich auf die Sachkundeprüfung §34a vorbereiten möchte, fragt sich natürlich im ersten Schritt oft, wie sich der Ablauf wohl gestaltet. Die folgenden Details gehören hier quasi zu den Basisinfos:

  1. Die Prüfung selbst findet in den Räumlichkeiten der IHK statt.
  2. Es gilt, sowohl einen mündlichen als auch einen schriftlichen Teil zu absolvieren. Der schriftliche Teil dauert in etwa zwei Stunden. Die mündliche Prüfung nimmt in der Regel nur 15 bis 20 Minuten in Anspruch.
  3. Wer teilnehmen möchte, muss die entsprechende Einladung und sein Ausweisdokument mitbringen.


Wie bei jeder an deren Prüfung gilt natürlich auch mit Hinblick auf die Sachkundeprüfung 34a, dass die Prüflinge pünktlich vor Ort sein müssen. Ansonsten kann es sein, dass sie von dem Test ausgeschlossen werden.

Infos zum schriftlichen Teil der Sachkundeprüfung nach 34a

Der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung 34a basiert auf einem klassischen Multiple Choice Test. Insgesamt werden etwa 70 Fragen gestellt. Wer nun bedenkt, dass insgesamt zwei Stunden Zeit bleiben, bemerkt, dass es hier in der Regel nicht möglich ist, allzu lange über die entsprechenden Antworten nachzudenken. Abgesehen von einem eigenen Kugelschreiber darf nichts zur Prüfung mitgenommen werden. Wie in der Schule, werden Spicken und Co. natürlich auch hier mit einem Ausschluss geahndet. Wer es geschafft hat, mindestens die Hälfte der Punkte zu erreichen, wird dann für die mündliche Prüfung zugelassen.

Infos zum mündlichen Teil der Sachkundeprüfung nach 34a

In den meisten Fällen kann die mündliche Prüfung am selben Tag wie die schriftliche Prüfung absolviert werden. Manche mündliche Prüfungen finden als Einzelprüfung statt, manchmal wird auch in kleineren Gruppen geprüft. Der Prüfungsausschuss besteht jedoch immer aus drei Prüfern/Prüferinnen.

Damit die mündliche Prüfung als „bestanden“ gewertet werden kann, muss auch hier wieder die Hälfte der Fragen richtig beantwortet werden.

Wer beide Teile, sowohl den mündlichen als auch den schriftlichen, bestanden hat, bekommt dann einige Tage später sein Zeugnis. Die Information darüber, ob die Prüfung erfolgreich war oder nicht, wird jedoch kurz nach dem Ende der mündlichen Prüfung übermittelt.

Wurde nur die mündliche Prüfung nicht bestanden, kann sie innerhalb einer Zeitspanne von zwei Jahren nach dem Bestehen des schriftlichen Teils wiederholt werden. Wer nicht innerhalb dieser Frist bleibt, muss danach beide Teile, also sowohl den schriftlichen als auch den mündlichen Teil, noch einmal absolvieren.

Die Sachkundeprüfung nach §34a – welche Termine stehen zur Verfügung?

Die IHK bietet zum Absolvieren der Sachkundeprüfung nach §34a regelmäßig Termine an. Wer hierzu Genaueres wissen möchte, sollte sich am besten direkt bei seiner zuständigen Industrie- und Handelskammer informieren. Die Termine werden meist im Internet veröffentlicht.

Generell sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der IHK auch immer die richtigen Ansprechpartner, wenn es darum geht, weiterführende Fragen zu Ablauf und Co. zu stellen. ​

Die Sachkundeprüfung nach §34a – was muss ich lernen?


Wie bereits erwähnt, läuft in Bezug auf die Sachkundeprüfung nach 34a alles weitestgehend standardisiert ab. Die folgenden Themenbereiche zeigen auf, wie vielseitig der Bereich ist, mit dem sich die Prüflinge auseinandersetzen müssen.

  1. Gewerbeordnung und Datenschutz
  2. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  3. BGB
  4. Strafrecht
  5. Der Umgang mit Verteidigungswaffen
  6. Unfallverhütungsvorschriften
  7. Deeskalation und der Umgang mit Menschen im Zusammenhang mit Konflikten
  8. Sicherheitstechnik.


Da es sich hierbei um ein breitgefächertes Themenfeld handelt, ist es umso wichtiger, sich entsprechend vorzubereiten und unbedingt ausreichend Zeit einzuplanen. Es macht durchaus Sinn, sich schon früh mit Terminen (und natürlich auch mit den eigenen Berufsplänen) auseinanderzusetzen. Generell gilt: Das Bestehen dieser Prüfung ist kein Hexenwerk. Gerade dann, wenn sie jedoch beispielsweise neben dem Beruf absolviert werden soll, ist es wichtig, sich lieber im Zweifel ein wenig mehr Zeit zu lassen, um die entsprechenden Themenbereiche auch wirklich in jedem Fall
ausreichend vorbereiten zu können.

Generell sollte immer im Hinterkopf behalten werden, dass es in der Eigenverantwortung der Prüflinge liegt, sich optimal vorzubereiten. Die meisten lernen selbstständig auf Basis der entsprechenden Literatur. Wer möchte, kann sich auch an einen Weiterbildungsträger wenden und hier einen Vorbereitungskurs absolvieren.

Tipps für die Vorbereitung zur Sachkundeprüfung nach Paragraf 34a

Vorweg: Auch dann, wenn die folgenden Tipps berücksichtigt werden, kann natürlich keine Garantie dafür abgegeben werden, dass die Prüfung in jedem Fall erfolgreich wird. Und auch, wenn es sowohl in der mündlichen als auch in der schriftlichen Situation „nur“ 50 Prozent braucht, um zu bestehen, bedeutet dies nicht, dass die Sachkundeprüfung nach 34a einfach wäre. Eine durchschnittliche Durchfallquote von etwa 50% zeigt, dass es viele Prüflinge gibt, die den Schwierigkeitsgrad hier klar unterschätzen. Vielleicht deswegen, weil ein Multiple Choice Test generell oft als „einfacher“ angesehen wird? Die folgenden Tipps können dabei helfen, die eigene Vorbereitung ein wenig zu
optimieren.

Tipp Nr. 1: Selbst aktiv werden
Abgesehen von den Lehrmaterialien, die ohnehin schon ausgehändigt werden, sind Büchereien und
Online Shops voll von Büchern, die sich mit der Sachkundeprüfung 34a auseinandersetzen. Auch im
Internet finden sich viele Infos, mit deren Hilfe die besagten Lehrmaterialien ergänzt werden können.
Hier lohnt es sich durchaus, einen Blick über den Tellerrand zu werfen und selbst nach Infos zu
suchen, die weiterbringen.

Tipp Nr. 2: Ergänzende Abendkurse​
Wer sich nicht dazu aufraffen kann, Infos selbst einzuholen und diese immer wieder zu studieren, kann
unter anderem auch auf die Teilnahme an Abend- und Onlinekursen setzen. Hier werden die Inhalte
immer wieder wiederholt und abgefragt. Viele Lehrende sind unter anderem auch auf das Vorbereiten
auf Prüfungen spezialisiert und schaffen es so oft, den Prüflingen ein wenig von ihrer Angst zu
nehmen. Viele Kurse sind hier individuell gestaltbar. Das bedeutet, dass es oft möglich ist, einzelne
Module zu belegen. Ideal für alle, die eigentlich einen Großteil des Stoffes verinnerlicht und nur noch
„kleinere Baustellen“ haben.

Tipp Nr. 3: Wiederholen, wiederholen
Auch wenn die Antworten auf manche Fragen selbstverständlich wirken mögen: wer sich wirklich
optimal auf eine Prüfung vorbereiten möchte, sollte die Antworten unbedingt nicht nur „stur
auswendig lernen“, sondern sie stattdessen immer wieder wiederholen. Hier kann es sich auch lohnen,
Freunde einzuspannen oder/ und Lerngruppen zu bilden. Das Internet bietet auch hier eine wunderbare
Möglichkeit der Vernetzung.

Tipp Nr. 4: Für Weiterbildungsangebote sparen
Zugegeben: Dieser Tipp sollte eigentlich schon im Vorfeld berücksichtigt werden. Denn: Eine
akribische Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach 34a kostet Geld. Je mehr Angebote rund um
Bücher und Kurse in Anspruch genommen werden sollen, desto teurer gestaltet sich das Ganze. Hier
lohnt es sich, schon ein wenig im Voraus zu planen und sich ein kleines „Spardepot“ anzulegen, auf
das dann zurückgegriffen werden kann.

Tipp Nr. 5: Die eigenen Fertigkeiten realistisch einschätzen
Generell gilt: Nur diejenigen, die sich auch wirklich gut vorbereitet fühlen, sollten sich dazu
entschließen, sich zur Prüfung bei der IHK anzumelden. In der Regel sind auch der nächste und der
über nächste Termin nicht weit entfernt. Wurde die Prüfung begonnen, kann nicht mehr abgebrochen
werden. Reicht die Leistung nicht aus, fällt der Prüfling durch. (Daher sollte auch nur angetreten
werden, wenn sich die Prüflinge wirklich gesundheitlich fit fühlen.) Ansonsten gilt der Versuch als
nicht erfolgreich.

Wie teuer ist die Sachkundeprüfung nach §34a?


Wie bereits erwähnt, findet die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung in den allermeisten Fällen in Eigenregie statt. Bücher und anderweitige Literatur, aber auch die Teilnahme an Kursen kosten Geld. Daher kann nicht genau gesagt werden, wie teuer es im Einzelfall ist, die Sachkundeprüfung abzulegen. Aber: Auch hier gibt es Standards. Denn: Die Gebühr für das Ablegen der eigentlichen Prüfung liegt in der Regel bei 170 Euro. Wer die Prüfung nicht im ersten Anlauf schafft und wiederholen muss bzw. möchte, zahlt hierfür noch einmal 75 Euro. Ob hier dann die komplette Prüfung oder nur der mündliche Teil wiederholt wird, ist unerheblich. Achtung! Wird die Gebühr nicht bei der Anmeldung zur Prüfung gezahlt, werden die Prüflinge auch nicht zugelassen. ​


Wie lange sollte man für die Sachkundeprüfung nach §34a lernen?

Vorweg gilt: Jeder lernt natürlich anders. Daher ist es schwer, hier von Standards zu sprechen. Aber: Selbstverständlich gibt es Richtlinien, die der Orientierung dienen können. Die folgenden Details sollten mit Rücksicht auf die ideale Vorbereitungszeit berücksichtigt werden:

  1. Wer bereits Vorkenntnisse aus einem verwandten Bereich mitbringt, braucht meist etwas weniger Vorbereitungszeit, weil einige Themen, wie zum Beispiel der Umgang mit Menschen, schon bekannt sein dürften.
  2. Einigen Prüflingen fällt es leicht, mit Prüfungssituationen umzugehen. Auch sie sind hier klar im Vorteil.
  3. Wie lange die optimale Vorbereitungszeit ausfällt, ist natürlich auch davon abhängig, wie viel Zeit in das Projekt „Prüfung“ investiert werden kann. Wer zum Beispiel gerade arbeitssuchend ist, dürfte öfter und länger lernen können als jemand, der auf der Basis einer 40-Stunden-Woche arbeitet. Auch die persönliche Motivation spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Besonders sinnvoll ist es hier, sich einen kleinen Vorbereitungsplan zu erstellen – und sich selbstverständlich auch an selbigen zu halten.

In den allermeisten Fällen, mit einer guten Auffassungsgabe, ein wenig Hintergrundwissen und einem kühlen Kopf reicht es aus, sich über einen Zeitraum von etwa zwei bis drei Monaten auf die Sachkundeprüfung nach 34a vorzubereiten. Und immer im Hinterkopf behalten: Klar, wäre ein Durchfallen ein wenig ärgerlich. Aber: Eine Prüfung kann auch nachgeholt werden. Es stellt dementsprechend keinen Beinbruch dar, wenn die bereits erwähnten 50 Prozent nicht erreicht wurden. Die Prüfung kann in der Regel zeitnah nachgeholt werden.

Mit einer bestandenen Sachkundeprüfung die eigenen Berufsaussichten verbessern? Warum nicht?

In vielen Berufen, die mit dem Thema „Sicherheit“ zu tun haben, wird eine bestandene Sachkundeprüfung nach 34a mittlerweile vorausgesetzt. Wer sich aktuell auf Arbeitssuche befindet, kann gut beraten sein, im Jobcenter nach einer entsprechenden Förderung zu fragen, um so seine Chancen im Rahmen von Bewerbungen zu verbessern. In vielen Fällen ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich.

Doch auch diejenigen, die sich gerade in einer festen Anstellung befinden, in Zukunft aber in den Sicherheitsbereich wechseln wollen, können gut beraten sein, sich über Vorbereitungskurse und Co. zu informieren. Denn: Viele Veranstaltungen dieser Art werden in den Abendstunden angeboten und lassen sich dementsprechend gut in das bestehende Berufsleben integrieren.

Gezielt auf Prüfungsfragen vorbereiten

Hierbei handelt es sich sicherlich um die Art von Vorbereitung, die viele Prüflinge in spe mit am meisten beruhigen dürfte. Im Internet gibt es zahlreiche Beispielfragen aus Prüfungen, die im Vorfeld bequem durchgespielt werden können. Auf diese Weise zeigt sich schnell, in welche Richtung die „echte Prüfung“ geht. Gleichzeitig lassen sich auf diese Weise auch oft noch Wissenslücken schließen. Je nach Anbieter werden die einzelnen Fragen in die jeweiligen Unterbereiche, wie zum Beispiel ​

„Sicherheitstechnik“, „Umgang mit Menschen“ und „Datenschutz“ eingeteilt. Somit fällt es oft noch ein wenig leichter, den Überblick zu bewahren.